Mietvertrag für Ton- und Lichttechnik

zwischen

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(nachfolgend „Vermieter“ genannt)

und

[Name des Mieters]
[Adresse des Mieters]
[Telefonnummer des Mieters]
[E-Mail-Adresse des Mieters]

(nachfolgend „Mieter“ genannt)

§ 1 Mietgegenstand

    1    Der Vermieter vermietet dem Mieter die in Anlage 1 aufgeführten Gegenstände der Ton- und Lichttechnik (nachfolgend „Mietgegenstand“ genannt).

    2    Der Mietgegenstand bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum des Vermieters.

§ 2 Mietdauer

    1    Die Mietdauer beginnt am [Datum] um [Uhrzeit] und endet am [Datum] um [Uhrzeit].

    2    Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

    1    Der Mietpreis beträgt [Betrag] Euro für die gesamte Mietdauer.

    2    Der Mietpreis ist spätestens [Anzahl] Tage vor Beginn der Mietdauer auf das folgende Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: druck-expert UG
IBAN: DE39 630 500 00 00 21 21 7047
BIC: SOLADES1ULM
Bankname: Sparkasse Ulm

§ 4 Kaution

    1    Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von [Betrag] Euro. Die Kaution ist zusammen mit dem Mietpreis zu entrichten.

    2    Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes und Abzug eventueller Ansprüche des Vermieters an den Mieter zurückerstattet.

§ 5 Übergabe und Rückgabe

    1    Der Mietgegenstand wird dem Mieter am [Datum] um [Uhrzeit] an folgender Adresse übergeben: [Adresse].

    2    Der Mietgegenstand ist am [Datum] um [Uhrzeit] an derselben Adresse zurückzugeben.

    3    Bei der Übergabe und Rückgabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.

§ 6 Pflichten des Mieters

    1    Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.

    2    Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte weitergeben oder untervermieten.

    3    Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung, Beschädigung und Diebstahl zu schützen.

§ 7 Haftung und Versicherung

    1    Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand, die während der Mietdauer entstehen, es sei denn, er kann nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

    2    Der Mieter verpflichtet sich, eine geeignete Versicherung abzuschließen, die Schäden am Mietgegenstand abdeckt.

§ 8 Gewährleistung

    1    Der Vermieter gewährleistet, dass der Mietgegenstand bei Übergabe in einwandfreiem und gebrauchsfähigem Zustand ist.

    2    Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden.

§ 9 Kündigung und Rücktritt

    1    Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter wesentliche Vertragspflichten verletzt oder die vereinbarten Zahlungen nicht leistet.

    2    Der Mieter kann den Mietvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 10 Schlussbestimmungen

    1    Änderungen und Ergänzungen dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform.

    2    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

    3    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.

Anlagen

Anlage 1: Liste der Mietgegenstände
Anlage 2: Übergabeprotokoll


(Unterschrift Vermieter)


(Unterschrift Mieter)

Ort, Datum: [Ort], [Datum]

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